Heilpraktikerin | Apothekerin | Business-Coach
Das Honorar für Ihre Therapie wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet (GeBüH) und orientiert sich am benötigten Zeitaufwand der Behandlung/Beratung.
Natürlich werden wir im Erstanamnese – Gespräch auch über die Therapiekosten sprechen.
Die Erstattungsverfahren durch die Krankenkassen haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vollumfänglich von Ihnen zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.
Der Rechnungsbetrag ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Darüber hinaus können Sie aber die Kosten auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Sprechen Sie dazu auch mit mit Ihrem Steuerberater.
Die Erstuntersuchung kostet 120,-€ zuzügl. entstehender Laborkosten (ca. 1,5 Std).
Sie beinhaltet:
Auf Wunsch Beginn der Behandlung
Die Behandlung kostet je nach eingesetztem Therapieverfahren zw. 30,- und 80,- € .
Medizinisch induzierte ästhetische Behandlungen kosten ab 120,- € pro Sitzung.
Für die Behandlung ist ca ½ bis 1 Std. einzurechnen.
Sie beinhaltet je nach Krankheitsbild u.a.:
Ein Therapiezyklus dauert, abhängig vom Krankheitsbild, in der Regel ca. 6 Wochen mit ca. 6-12 Behandlungen.
Danach ist, je nach Behandlungsfortschritt, eine Zwischen- oder Abschlussuntersuchung vorgesehen.
Die Kosten Ihrer INDIVIDUELLEN THERAPIE werden selbstverständlich vorab mit Ihnen abgesprochen.